Regalabgaben
Art. 11 JWG
1 Für die Jagdbewilligungen werden folgende Regalabgaben erhoben:
CHF
250 Basispatent
100 Basispatent in Verbindung mit anderem Patent
200 Patent A bei einem freigegebenen Tier
200 Patent B bei einem freigegebenen Tier
400 Patent A bei zwei freigegebenen Tieren
400 Patent B bei zwei freigegebenen Tieren
400 Patent C, D oder E
50 Patent C, D oder E in Verbindung mit weiteren Patenten ausser dem Basispatent
200 Zusatzpatent zu Patent A
160 Zusatzpatent zu Patent B
45 Gästekarte
4 Die Regalabgaben für Personen ohne Wohnsitz im Kanton Bern betragen das Dreifache der Ansätze gemäss Absatz 1.