Patentgesuche
Art. 2 JaDV
1 Jagdpatente können ab dem 1. Juli und spätestens bis zum 15. August mit dem amtlichen Formular beim Jagdinspektorat beantragt werden.
2 Wer erstmals ein Patent beantragt, legt dem Formular eine Kopie des Ausweises über die bestandene Jagdprüfung bei.
3 Massgebend für den Wohnsitz im Sinne der Jagdvorschriften ist der im Niederlassungsausweis angegebene Ort.
4 Im Antrag für Zusatzpatente ist anzugeben, welche Wildräume bevorzugt werden.
5 Nach Behandlung aller Patentanträge noch vorhandene, nicht ausgegebene Zusatzpatente können bis spätestens 10 Tage vor Jagdende beim Jagdinspektorat nachbestellt werden.