Jagdsystem
Art. 4 JWG
Der Kanton übt sein Jagdregal aus, indem er persönliche Jagdbewilligungen ausstellt (Patentjagd).
In der Schweiz existieren zwei Jagdsysteme: Die Revier- und die Patentjagd. Diese sind nach Kantonen aufgeteilt. Im Gegensatz zu anderen Staaten verleiht der Grundbesitz in der Schweiz keinerlei Jagdrechte.
Patentjagd
Die Patentjagd erlaubt die Jagd auf dem ganzen Gebiet des Kantons - mit Ausnahme
der eidgenössischen und der kantonalen Jagdbanngebiete. Die Jäger müssen beim
Kanton ein Patent erwerben und dazu die Patentgebühr entrichten. Pro Patent darf eine bestimmte Anzahl Tiere erlegt werden. Die Jagdzeit ist auf
wenige Wochen beschränkt.
Revierjagd
Beim Revierjagdsystem verpachten die politischen Gemeinden das Jagdrecht durch Vertrag an eine Gruppe von Jägern (Jagdgesellschaft) für eine bestimmte Periode (meist acht Jahre). Ende Saison
müssen die Jäger dem Kanton melden, welche und wie viele Tiere sie erlegt haben. Die Anzahl Abschüsse hat einen Einfluss auf den Pachtzins.