Haftpflicht
Art. 16 JSG
1 Alle Jagdberechtigten müssen für ihre Haftpflicht eine Versicherung
abschliessen.
Der Bundesrat setzt die minimale Deckungssumme fest.
Art. 14 JSV
1 Die minimale Deckungssumme für die Haftpflicht von Jägern beträgt 2
Millionen Franken.
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